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Leserkommentar zum Artikel

Einmalige Falschlieferung abmahnbar?! Das Problem bei "Versand durch Amazon" und Dropshippern durch die EuGH-Rechtsprechung

Nach neuster Rechtsprechung kann bereits die einmalige Falschlieferung an einen Verbraucher ein abmahnfähiger Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sein. Dies gilt auch dann, wenn der Versand gar nicht durch den Webshop selbst, sondern einen unabhängigen Versanddienstleister (z.B. Amazon) erfolgt. Ganz andere Probleme können zudem auftreten, wenn solche Versanddienstleister von Kunden zurückerhaltene Retouren in den Lagerbestand anderer Webshops einbuchen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die Hintergründe.

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Das lässt eigentlich nur noch einen Schluss zu...

Beitrag von Markus Behrents
28.06.2016, 09:54 Uhr

...Geschäft schließen und Harzt 4 beziehen. Da ist man dann auf der sicheren Seite!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 8 Kommentare vollständig anzeigen

  • Herr von Verkaefer, 14.12.2018, 17:11 Uhr

    Hallo, diese Gesetze sind einfach nur weltfremd. Abmahngesellschaften,Gerichte und Anwälte verdienen prächtig daran. Verkäufe im Internet sind gesetzeskonform nicht möglich für kleine Firmen. Wurde auch schon abgemahnt. Bei Garantieangaben des Herstellers hatte ich die Internetadresse falsch... » Weiterlesen

  • Marktbereinigung durch Gerichte von HaraldD, 30.06.2016, 18:36 Uhr

    Das ist ja leider nicht das erste Onlinehändler betreffende Urteil , das komplett neben der Spur ist. Und es wird weitere geben, bei denen normale Menschen nur mit dem Kopf schütteln können! Es werden überleben: die großen Händler, die sich eine Rechtsabteilung leisten können!

  • Gesunder Menschenverstand von Bärbel, 28.06.2016, 11:55 Uhr

    wird doch langsam überall komplett ausgeschaltet. Jedem kann mal ein Fehler unterlaufen und ein Produkt oder eine Adresse falsch angeben. Dann klärt man das mit dem Kunden, übernimmt die Kosten und alles ist geregelt. Ich frage mich, welche Bürokraten solche Entscheidungen treffen? Die Menschheit... » Weiterlesen

  • Ganz schön konstruiert von Drucker, 28.06.2016, 10:55 Uhr

    Es gibt also noch keinen konkreten Fall, aber mit viel „hätte, wollte, aber“ könnte es einen geben. Wenn das die Botschaft des Artikels ist, dabei auch noch Amazon und anderen Lieblingsgegnern schnell eins reingewürgt werden kann, dann ist die Welt ja nach wie vor in Ordnung.

  • Abmahnung bei falsch Lieferung von Volker Schnabel, 28.06.2016, 09:18 Uhr

    wie Krank ist das denn bitte? aber das läuft schon darauf hinaus das alle kleinen Händler so richtig "krank" gemacht werden ...... und das ist gewollt ....... wie Irrsinnig ist das wenn ich ein Hemd verschicke statt Größe 42 die 44 einpacke...dann kommt ne Abmahnung über 3000 Euro ???? ich denke es... » Weiterlesen

  • Welt und Wesensfremd von Roy I., 21.06.2016, 10:11 Uhr

    Hier drängt sich mir die Frage auf, auf welchem Planeten die "entscheidenden Menschen" leben. Ist eine Falschentscheidung vor Gericht auch bereits Abmahnfähig, müsste es diese nicht sein wenn man mit selbem Maß misst? Wo steuert unsere Gesellschaft hin? Wir fordern alle immer ein Mit- und kein... » Weiterlesen

  • Ziemlich weitreichend ... von Erhard, 20.06.2016, 20:30 Uhr

    ... wenn man es genau nimmt. Eigentlich lässt das nur den Schluss zu, dass möglichst alle Menschen aus dem kompletten Prozess, also auch schon aus der Fertigung und Verpackung usw. entfernt werden sollten. Den Menschen machen menschliche Fehler. Fazit: Vollautomatisation, Roboter aber bloß keine... » Weiterlesen

  • Das kann ja wohl nicht wahr sein. von llamaz, 17.06.2016, 09:33 Uhr

    Können jetzt findige Abmahnanwälte die Kundenbewertungen durchsuchen und wenn dann irgendwo steht: "Leider hat der Shop das Produkt zunächst in der falschen Größe geschickt, Umtausch war aber kein Problem" dann wird einfach abgemahnt?

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