Leserkommentar zum Artikel

Österreichische Onlinehändler seit Januar 2016 zur barrierefreien Gestaltung ihrer Website verpflichtet

Seit 01 Januar 2016 müssen nicht nur wie bisher staatliche österreichische Stellen sondern auch österreichische Online-Händler ihren Online-Shop barrierefrei gestalten. Österreichische Online-Shops gelten als barrierefrei, wenn sie für Behinderte ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Was sind genau die konkreten Standards für die barrierefreie Gestaltung von Online-Shops und mit welchen Sanktion müssen Unternehmer rechnen, die ihren Online-Shop künftig nicht barrierefrei gestalten? Lesen Sie dazu folgenden Beitrag.

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Sitz in Deutschland - Onlinehandel auch in Österreich

Beitrag von Holly
12.01.2016, 14:20 Uhr

Hallo, wie verhält sich die Verpflichtung wenn eine deutsche Gesellschaft (mit Sitz in Deutschland) auch in Österreich einen Online-Shop betreibt?

Gibt es einen Unterschied B2B und B2C? Vielen Dank

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