Leserkommentar zum Artikel

KG Berlin: Angabe der Mailadresse im Impressum zwingend

Geschäftlich betriebene Internetseiten müssen stets ein Impressum enthalten, das die Kontaktdaten des Händlers oder Dienstleisters ausweist und so dem Verbraucher eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht. Oftmals wird für etwaige Anfragen ein Kontaktformular verwendet, durch welches der Verbraucher nach vorgegebenem Muster sein Anliegen an den Seitenbetreiber übermitteln kann. Diese Praxis erleichtert es dem Unternehmer, die verschiedenen Begehren zu kategorisieren und den Kontext der Anfragen schnell zu erfassen.

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Fragen

Beitrag von Gast
10.12.2015, 23:59 Uhr

Vielen Dank für die wichtigen Informationen. Bezüglich der im Impressum anzugebenden E-Mail-Adresse habe ich noch folgende Fragen: 1. Muss die Mailadresse anklickbar sein, d.h. ein Mailprogramm direkt aufrufen? 2. Darf ich die Mailadresse verändert darstellen (z.B. info (at) server (punkt) com? Darf ich die angegebene Mailadresse regelmäßig abschalten und durch eine neue ersetzen (info24@server.com > info34@...)? Schon jetzt vielen Dank für Ihre Mühe.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • ungültige Emailadresse von Impressum von Jordan, 04.12.2017, 11:20 Uhr

    Eigentlich wollte ich den Betreiber der internetseite http://www.xn--erwerbsunfhigkeitsrente-47b.net/ über seine unklare Definition aufmerksam machen, jedoch kommt unter der im Impressum angegeben Emailadresse eine "Mail Delivery" als Antwort. Wie kann man hier weiter verfahren? Mit freundlichen... » Weiterlesen

  • Herr von Unbekannter Nutzer, 06.03.2017, 13:05 Uhr

    Hallo! Auf der Seite von google wird eine e-Mailadresse angegeben. sobald ich dort hin schreibe, erhalte ich eine automatische Antwort, dass meine Mail NICHT bearbeitet wird. Ist das erlaubt? Problematisch ist, dass die automatische Hilfefunktion eben nicht ausreichend weiterhilft.

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