Leserkommentar zum Artikel

Das Anbieten bzw. Bewerben von indizierten Spielen und Filmen im Internet – Wettbewerbsverstoß und Straftat!

Nach § 15 JuSchG unterliegen indizierte Trägermedien (Filme oder Computer- bzw. Konsolenspiele) Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Beschränkungen kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe nach § 27 JuSchG geahndet werden, zudem stellt eine Zuwiderhandlung einen Wettbewerbsverstoß dar, der einen Unterlassungsanspruch begründet.

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Ab wann ist es Werbung?

Beitrag von Marcel Michaelsen
24.11.2015, 10:12 Uhr

Da ich mich gerade mit dem Thema beschäftige, bin ich auf diesen Post gestoßen und hätte da mal eine Frage, die mir bisher niemand beantworten konnte: Ab wann ist es Werbung, wenn ich über ein indiziertes Medium schreibe? Ich bertreibe beispielsweise einen Filmblog, in dem ich ausführlich Filme bespreche, aber keine Bewertung abgebe. Wäre es schon Werbung, nur über einen Film zu schreiben/ihn zu erwähnen, oder wäre das erlaubt, so lange ich kein Urteil über das eigentliche Produkt fälle, zum Beispiel in Form einer Punktewertung? Wie verhält es sich mit einem Buch über indizierte Filme? Dürfte ich darin auch über indizierte Medien schreiben? Ich tehe da echt auf dem Schlauch, denn die Auslegung dieses Gesetzes kommt mir doch sehr "schwammig" vor. Würde mich über Aufklärung freuen.

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