Leserkommentar zum Artikel

LG Bochum: Hinweis zur enthaltenen Umsatzsteuer auf eBay

In einem Angebot auf der Verkaufsplattform eBay muss der Hinweis, dass der Preis die gesetzliche Umsatzsteuer enthält, eindeutig zuzuordnen sein sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar gemacht sein. Dieser Hinweis muss zwingend vor Einleitung des Bestellvorgangs erfolgen. Ein bloßer Hinweis in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder unter dem Reiter „Versand und Zahlungsmethoden“ genügt den Anforderungen der Preisangabenverordnung allerdings nicht.

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Kleinunternehmer

Beitrag von Bart
26.02.2015, 11:23 Uhr

Wie sieht sowas bei Kleinunternehmern aus die zwar eine Umsatzsteuer-ID haben aber keine Mwst. ausweisen? Rein technisch ist es nur möglich dieses in die Beschreibung und bei den Informationen zum Impressum, AGB und Wiederruf (also im unteren Teil des Angebots) darauf Aufmerksam zu machen.

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