Leserkommentar zum Artikel

Hinweispflichten für Onlinehändler: nach der Altölverordnung

Die Altölverordnung (AltölV) regelt den Umgang mit gebrauchten Ölen, welche als Abfall anfallen. Interessantist insbesondere der zweite Abschnitt der Verordnung (§§ 7 bis 9), welcher Verkäufern von Ölen bestimmte Informationspflichten auferlegt. Diese sind auch für Onlinehändler von Motorölen und ähnlichem bei einem Verkauf über den eigenen Shop oder über ebay zu beachten.

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Ihr Vergleich hinkt gewaltig...

Beitrag von @uli
27.01.2015, 23:55 Uhr

...Gefahrstoffe mit Lebensmitteln zu vergleichen ist absoluter Unsinn.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Versand von Altöl von Tosse, 19.06.2013, 22:39 Uhr

    Motoröle weisen einen Flammpunkt von ca. 200° C auf und unterliegen nicht dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Stoffe mit einem Flammpunkt von kleiner 60° C sind Stoffe der Klasse 3 (entzündliche flüssige Stoffe) des ADR, sofern... » Weiterlesen

  • Altölentsorgung von Marc Porwik, 14.07.2010, 09:13 Uhr

    Ein wirklich aufschlussreicher Artikel zur Altölentsorgung. Wir hatten bereits seit Beginn unserer Online Verkäufe dieses alles beachtet, aber jetzt wird auch ausdrücklich nochmals auf die Kosten der Rücksendung eingegangen. Vielen Dank!

  • altölentsorgung von uli, 13.07.2010, 17:54 Uhr

    unserer gesetzgeber werden immer unmöglicher es kommt noch soweit das man die alten semmeln zum bäcker schaffen muss bei dem man die gekauft hatt und es muss noch eine große tafel aufgestellt werden als hinweispflicht . langsam reichts mit den bürokratischen aufwand hier in germany

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