Leserkommentar zum Artikel

Frage des Tages: Muss bei Arzneimitteln der Grundpreis angegeben werden?

Antwort: Es kommt darauf an, ob die Arzneimittel verschreibungspflichtig sind. So sind die Vorschriften der Preisangabenverordnung und damit auch die Pflicht zur Grundpreisangabe gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 PAngV nicht auf Waren und Leistungen anzuwenden, soweit für sie auf Grund von Rechtsvorschriften eine Werbung untersagt ist.

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Grundpreis auch bei Drogerie/Apothekenprodukte aus dem EU-Ausland?

Beitrag von Tatjana
12.01.2015, 13:18 Uhr

Guten Tag, gilt die Angabepflicht auch bei einem Produktfeed eines Webshops, der seinen Betriebssitz außerhalb der EU hat und die Ware aus anderen EU-Ländern bezieht und nicht aus Deutschland?

Danke für Ihre Rückmeldung!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • @ Herrn Christen von IT-Recht Kanzlei, 17.08.2011, 12:04 Uhr

    Im Grundsatz sind bei Waren in Fertigpackung, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet oder unter Nennung des Preises wirbt, ist zur Angabe des Grundpreises verpflichtet. Werden Arzneimittel demnach nach Gewicht oder Volumen... » Weiterlesen

  • Die Antwort kapiere ich nicht! von Klaus Christen, 11.08.2011, 18:34 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller, wenn es nach Ihrer Ansicht geht, dann müßte in der Apotheke, bei den Discountern usw. auf den Regalen stehen, daß 1 Pa. Aspirin zB einen Grundpreis pro 100 g von - die Zahlen sind eine Erfindung von mir - 23,87 Euro hätte. Bei ASS (Generikas) stattdessen zB. 12,98... » Weiterlesen

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