Fortsetzung der beliebten Reihe der IT-Recht Kanzlei zu Fragen zum Widerrufsrecht (Teil 2)
Immer mehr Online-Händler fühlen sich durch den Gesetzgeber bei der Ausübung ihrer Geschäfte gegängelt und gegenüber den Verbrauchern grob benachteiligt. Noch schlimmer: Sie verstehen nicht, was überhaupt in rechtlicher Hinsicht von ihnen verlangt wird. Insbesondere das Thema "Widerrufsbelehrung" ist für viele mittlerweile so verworren und unübersichtlich geworden, dass sie sich den Abmahner oftmals völlig hilflos ausgesetzt fühlen. Nur allzugerne würden sie ja ihren rechtlichen Pflichten nachkommen - bloß, wie macht man das?
Gebrauchte Unterwäsche zugeschickt
Beitrag von Seko
21.10.2014, 09:18 Uhr
Wie ist es in dem Fall?
Sie bestellen von einem online Versandhandel neue kompressionshose bzw unterohose was bei ihnen im gebrauchten Zustand ankommt? Grenzt das nicht schon an einer Beleidigung? Was steht da ein Kunde zu?
Gruß seko
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Telefonische Bestellung von k.A. (Abmahngefahr zu hoch!), 13.11.2008, 13:39 Uhr
Bei einer telefonischen Bestellung scheint es doch unmöglich zu sein, die Widerrufsbelehrung od. Rückgabebelehrung vor Vertragsschluss in Textform dem Kunden mitzuteilen. Gibt es da eine Lösung, oder kann man 'Sektflaschen' nicht telefonisch verkaufen?
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