Widerrufsbelehrungen: Bald nicht mehr abmahnbar
Für Online-Händler sicherlich eine Riesenerleichterung: Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. Unternehmer, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwenden, müssen künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen mehr fürchten.
Ich hätte da noch mehr Vorschläge
Beitrag von Rueschen-Prinzessin
16.07.2009, 18:56 Uhr
Lieber Herr Keller,
das ist ja wirklich eine gue Nachricht. Meinen sie, dieser Weg wird weiter gegangen? Wie wäre es denn mit einem generellen Verbot abzockender Abmahnungen und ihrer Vereine gleich mit? Vielleicht eine Klausel, dass zunächst auf einen möglichen Verstoß hingewiesen werden muss, sagen wir, gegen eine Schutzgebühr von 10 Euro?
Herzliche Grüße von Ihrer Rueschen-Prinzessin
Conny Augustin http://www.rueschen-prinzessin.de
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Wann erst! von irrelevant, 23.07.2009, 11:54 Uhr
Warum treten solche Sinnvollen Gesetze erst immer nach so langer Zeit in Kraft? Steuerrechtsänderungen werden doch auch regelmäßig rückwirkend in Kraft gesetzt!
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was nun, Bundesrat passieren oder nicht zustimmungspflichtig? von 151kg, 23.07.2009, 10:24 Uhr
Sie schreiben: "Das gestern vom Bundestag beschlossene Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Es ist nicht zustimmungspflichtig." Wenn ich mich nicht irre, müssen nicht zustimmungspflichtige Gesetzt nicht nurch den Bundesrat. Haben Sie etwa den Bundespräsidenten gemeint?
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von Christian, 04.07.2009, 13:53 Uhr
Das wurde ja auch mal Zeit :-)
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