Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. Unternehmer, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwenden, müssen künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- bzw. Rückgaberechte mehr fürchten.
Das Gesetz wird zu einer Neuordnung der bereits bestehenden Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht führen. So werden etwa bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform und solchen in einem herkömmlichen Internetshop weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen gelten.
Das gestern vom Bundestag beschlossene Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Es ist nicht zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll zum 11. Juni 2010 in Kraft treten.
Die IT-Recht Kanzlei hält Sie selbstverständlich weiter auf dem Laufenden!
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
4 Kommentare
"Das gestern vom Bundestag beschlossene Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Es ist nicht zustimmungspflichtig."
Wenn ich mich nicht irre, müssen nicht zustimmungspflichtige Gesetzt nicht nurch den Bundesrat.
Haben Sie etwa den Bundespräsidenten gemeint?
das ist ja wirklich eine gue Nachricht. Meinen sie, dieser Weg wird weiter gegangen? Wie wäre es denn mit einem generellen Verbot abzockender Abmahnungen und ihrer Vereine gleich mit? Vielleicht eine Klausel, dass zunächst auf einen möglichen Verstoß hingewiesen werden muss, sagen wir, gegen eine Schutzgebühr von 10 Euro?
Herzliche Grüße von Ihrer Rueschen-Prinzessin
Conny Augustin
http://www.rueschen-prinzessin.de