Leserkommentar zum Artikel

Haftung beim ungeschützten WLAN? - Leserfragen und Antworten

Das LG Hamburg (LG Hamburg v. 26.7.2006 Az. 308 O 407/06) hat jüngst in einem Urteil festgestellt, dass der Betreiber eines W-LANs für illegale Aktivitäten durch einen Fremdnutzer verantwortlich ist, solange das W-LAN unverschlüsselt betrieben wird. Seitdem wird die IT-Recht Kanzlei immer wieder darauf angesprochen, welche Folgen daraus für WLAN-Betreiber resultieren. Im Folgenden werden im Rahmen einer kurzen "FAQ" die häufigsten Fragen (und die jeweiligen Antworten) vorgestellt.
 

» Artikel lesen


Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
28.06.2009, 22:35 Uhr

Wir würden gerne wissen wie die Rechtslage ist, wenn in einer Bürogemeinschaft Illegale Downloads betrieben wurden. Das W-Lan ist per WPA verschlüsselt und es hat aus dem Büro keiner Illegale Downloads gemacht. Es wurde nur Beruflich genutzt. Wer Haftet in diesem Fall?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • ungeschützten WLAN von Georgie Sustrean, 10.02.2011, 20:54 Uhr

    Hallo; Mein WLAN war ungeschützt ohne dies zu wissen und dies habe ich nur Ende Dezember erfahren und gesichert. Jetzt bekomme ich von der Anwaltkanzlei Drohungen von Geldbußen, da jemand; ohne unser wissen; Musik und Filme runter geladen hat. Was soll ich jetzt tun? Bin ich jetzt strafbar? Ich... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei