Leserkommentar zum Artikel

Haftung beim ungeschützten WLAN? - Leserfragen und Antworten

Das LG Hamburg (LG Hamburg v. 26.7.2006 Az. 308 O 407/06) hat jüngst in einem Urteil festgestellt, dass der Betreiber eines W-LANs für illegale Aktivitäten durch einen Fremdnutzer verantwortlich ist, solange das W-LAN unverschlüsselt betrieben wird. Seitdem wird die IT-Recht Kanzlei immer wieder darauf angesprochen, welche Folgen daraus für WLAN-Betreiber resultieren. Im Folgenden werden im Rahmen einer kurzen "FAQ" die häufigsten Fragen (und die jeweiligen Antworten) vorgestellt.
 

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ungeschützten WLAN

Beitrag von Georgie Sustrean
10.02.2011, 20:54 Uhr

Hallo; Mein WLAN war ungeschützt ohne dies zu wissen und dies habe ich nur Ende Dezember erfahren und gesichert. Jetzt bekomme ich von der Anwaltkanzlei Drohungen von Geldbußen, da jemand; ohne unser wissen; Musik und Filme runter geladen hat. Was soll ich jetzt tun? Bin ich jetzt strafbar? Ich habe nur eine PC und war nur LAN angesclosen durch zufall unsere versicherungs man hat unz gezacht und sofort gesihert.Wier habe nicht gewust. Ich bin 53 jahre alt und ich hore keine moderne musik oder horor filmen.Bitte um rat und hilfe.

m.f.g. Georgie Sustrean

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Ohne Titel von Unbekannt, 28.06.2009, 22:35 Uhr

    Wir würden gerne wissen wie die Rechtslage ist, wenn in einer Bürogemeinschaft Illegale Downloads betrieben wurden. Das W-Lan ist per WPA verschlüsselt und es hat aus dem Büro keiner Illegale Downloads gemacht. Es wurde nur Beruflich genutzt. Wer Haftet in diesem Fall?

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