Bundesregierung: Bestimmte E-Zigaretten gelten als Arzneimittel
Nach Auffassung der Bundesregierung unterliegen die für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmten Nikotin-Tanks oder –liquids dem Arzneimittelgesetz. In ihrer Antwort (17/8772) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8652) verweist die Regierung in diesem Zusammenhang auf die pharmakologische Wirkung des Stoffes Nikotin. Weiter schreibt die Regierung, nach „überwiegender Auffassung handelt es sich bei diesen Nikotinprodukten nicht um Tabakerzeugnisse“. Deshalb finde die im Arzneimittelgesetz vorgesehene Ausnahme für Tabakerzeugnisse „keine Anwendung“.
Mit Vorsicht zu genießen...
Beitrag von WaterkantJonny
20.09.2013, 16:53 Uhr
Die Äußerungen der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage finden eine recht gute Analyse bei RA Vorberg & Partner, im "Medizinanwalt Blog" vom 4. März 2012. Das Urteil der Anwälte dort: Niederschmetternd! Nicht berücksichtigt wurden die bereits seit Jahren existierenden Erkenntnisse zu Wirkung/Nebenwirkungen des E-Zigaretten-Dampfes. Sehr gut recherchiert und beinahe lückenfrei ist der betr. Wikipedia-Artikel zur "E-Zigarette". Bitte lesen und schmunzeln!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
-
Eine Fehldeutung? von Dampfpirat, 28.03.2012, 08:55 Uhr
Nur ein kurzer Verweis auf die Tatsachen: http://vd-eh.de/de/Presse-27-3-12.html
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben