Leserkommentar zum Artikel

Bundesregierung: Bestimmte E-Zigaretten gelten als Arzneimittel

Nach Auffassung der Bundesregierung unterliegen die für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmten Nikotin-Tanks oder –liquids dem Arzneimittelgesetz. In ihrer Antwort (17/8772) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8652) verweist die Regierung in diesem Zusammenhang auf die pharmakologische Wirkung des Stoffes Nikotin. Weiter schreibt die Regierung, nach „überwiegender Auffassung handelt es sich bei diesen Nikotinprodukten nicht um Tabakerzeugnisse“. Deshalb finde die im Arzneimittelgesetz vorgesehene Ausnahme für Tabakerzeugnisse „keine Anwendung“.

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Eine Fehldeutung?

Beitrag von Dampfpirat
28.03.2012, 08:55 Uhr

Nur ein kurzer Verweis auf die Tatsachen: http://vd-eh.de/de/Presse-27-3-12.html

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Mit Vorsicht zu genießen... von WaterkantJonny, 20.09.2013, 16:53 Uhr

    Die Äußerungen der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage finden eine recht gute Analyse bei RA Vorberg & Partner, im "Medizinanwalt Blog" vom 4. März 2012. Das Urteil der Anwälte dort: Niederschmetternd! Nicht berücksichtigt wurden die bereits seit Jahren existierenden Erkenntnisse zu... » Weiterlesen

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