Leserkommentar zum Artikel

LG Frankfurt am Main: Darstellung von AGB in zu kleinem Scrollfenster ist wettbewerbswidrig

Mit Beschluss vom 27.01.2009 (Az. 3-11 O 12/09) hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Darstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem weniger als 6 Zeilen umfassenden Scrollfenster wettbewerbswidrig ist.

» Artikel lesen


Regulierungswahnsinn

Beitrag von Unbekannt
31.05.2009, 16:28 Uhr

Hier tobt wieder der typisch deutsche Regulierungswahnsinn!

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei