Leserkommentar zum Artikel

"Ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers": Darf damit geworben werden?

Oftmals sind sich Online-Händler im Unklaren, auf welche Art und Weise man auf ehemalige Preisempfehlungen der Hersteller Bezug nehmen darf. Im aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei wird geklärt, unter welchen Voraussetzungen mit der sog. "ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers" geworben werden darf.

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Abkürzung UVP

Beitrag von Wehle
30.01.2012, 21:15 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie raten ja bezüglich der Abkürzung UVP bei den Angeboten ab.

Was ist denn zulässig?

Statt? empf. VK? Normalpreis?

oder ist es "sicher" wenn man im Footer die UVP Bezeichnung beschreibt?

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Wehle

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