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Leserkommentar zum Artikel

„Entschlackung“: Umstritten in der Medizin – gefährlich im Wettbewerbsrecht

Im Reformhaus und auch anderswo wächst stetig die Zahl der Nahrungsergänzungsmittel, die mit allerlei gesunden Wirkungen den Körper des Anwenders fit machen sollen. Ein gängiges Beispiel wäre hier die „Entschlackung“ des Organismus; gerade dieser Begriff ist jedoch im Wettbewerbs- und Lebensmittelrecht problematisch – zwar ist der Begriff der „Entschlackung“ im Bereich des alternativen Heil- und Ernährungswesens relativ verbreitet, jedoch konnte der entsprechende Wirkmechanismus bislang nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

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Biochemie und Medizin

Beitrag von Dr. Michael Helm
17.11.2011, 14:34 Uhr

Meine Herren Juristen, schmeißen Sie bitte nicht "die" Biochemie und die Medizin in einen Topf. Die Biochemie ist in erster Linie ein Gebiet der Grundlagenforschung, was die anerkannte Medizin sein will, erschließt sich mir nur unvollständig. Der Grundlagenforscher repräsentiert grundsätzlich die Avantgarde der Wissenschaft und forscht der Sache wegen und nicht wegen irgendeiner ominösen Anerkennung, wie sie der typische Karrierist anglo-amerikanischer Prägung im Auge hat. Ein gutes Beispiel ist der aktuelle Chemie-Nobelpreis für Daniel Shechtman, noch vor 20 Jahren wurde der Mann vom Establishment, man kann auch sagen, dem Mittelmaß, ausgelacht. Es geht also nicht um Anerkennung, sondern um wissenschaftlich saubere Darstellung und fruchtbare Diskussionen, die in unseren Zeiten zunehmend interdisziplinär geworden ist. Den Verschlackungsbegriff (urspr. aus der Metallurgie) würde ich etwas weiter fassen, etwa, Substanzen im Übermaß dort, wo sie nicht hingehören oder unbrauchbar sind. Zum Thema "Eiweiß-Verschlackung" verweise ich spontan auf die Arbeiten von Lothar Wendt. Mit besten Grüßen Dr. Helm

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Entschlackung von Doro, 03.08.2010, 12:29 Uhr

    Umgeht man die Kollision mit dem Wettbewerbsrecht, wenn man die Werbung für ein Entschlackungsprodukt mit einem Sternchen versieht und an seperater Stelle auf den fehlenden medizinischen Wirksamkeitsnachweis hinweist?

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