Leserkommentar zum Artikel

Urheberrechtsverletzungen im Buch: Keine Täterschaft des Buchhändlers!

Werden durch ungenehmigte Publikationen in einem Buch Urheberrechte verletzt, besteht für den Inhaber des verletzten Rechts ein Unterlassungsanspruch gegen die Verbreitung dieses Buches zu – allerdings kann dieser Anspruch laut LG Hamburg gerade nicht gegen einzelne Buchhändler geltend gemacht werden (Urt. v. 11.03.2011, Az. 308 O 16/11). Abmahnungen gegen Buchhändler wegen der Verbreitung bestimmter Bücher werden daher künftig zumeist gegenstandslos sein.

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Ist dieses Urteil auf andere Medien übertragbar

Beitrag von Dominik Engel
21.08.2011, 18:47 Uhr

Hallo, ein Urteil, dass mich dann doch mal wieder an die deutsche Justiz glauben lässt, denn es ist jedem Medienhändler schlicht unmöglich, alle angebotenenen Artikel auf eventuelle Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen, insbesondere wenn diese Artikel aus unverdächtigen Quellen (Großhandel, Vertrieb) stammen. Trotzdem galt man bisher auch bei Unwissenheit als Rechtsverletzer und sollte bisweilen existenzbedrohende Abmahngebühren bzw schadensersatzzahlungen leisten.

Kann man davon ausgehen, dass dieses Urteil Bestand hat und auch für andere Medien (Tonträger, Filme etc) übertragbar ist? eine unverbindliche Einschätzung fände ich nett Dominik Engel

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