LG Düsseldorf: OEM-Software darf weiterveräußt werden
Darf Software, die auf einer Hardware vorinstalliert gekauft wurde (OEM-Software), auch ohne diese Hardware weiterverkauft werden? Immer wieder beschäftig diese Frage die Gerichte. Die Antwort: Ein isolierter Weiterverkauf ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und kann vom Rechteinhaber auch nicht durch anders lautende allgemeine Geschäftsbedingungen verhindert werden. Das LG Düsseldorf hat dies jüngst in einer Entscheidung bestätigt.
-Das Urteil wurde aufgehoben-
Beitrag von Heinz
11.08.2011, 15:58 Uhr
In der Berufung wurde dieses Urteil aufgehoben und der Beklagte auf Unterlassung verurteilt.
Ein Heinweis darauf wäre diesem Beitrag hier gut angestanden!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Ohne Titel von eisenmann, 13.02.2009, 21:38 Uhr
Hallo diesen Satz habe ich nicht verstanden? "Ein findiger Händler erwarb die Software des Herstellers ohne die dazugehörige Hardware von Endkunden zum Weiterverkauf. Diese überließen ihm eine Kopie der Software auf einem Datenträger und löschten die Software von der Festplatte der... » Weiterlesen
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