Maximal 2 Watt Standby-Verbrauch ab 2010 - Neue EG-Verordnung zum Stromverbrauch von Haushalts- und Bürogeräten
Am 17. Dezember 2008 hat die EU-Kommission eine Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch von Haushalts- und Bürogeräten im Bereitschafts- und Aus-Zustand erlassen (Verordnung (EG) Nr. 1275/2008). Darin werden strenge Maximalverbrauchswerte für Geräte im Aus- und Standby-Zustand festgesetzt.
Aus Zustand
Beitrag von User
11.03.2011, 10:12 Uhr
Aus der Praxis kann ich sagen, dass sich ein Hersteller aus der Verordnung herausredet mit der Begründung: Sein Gerät habe einen Aus-Schalter und damit darf der Standby Verbrauch auch höher als die 2 Watt sein. Die Verordnung gilt nur für Geräte ohne Ausschalter - so stehe das in der Verordnung - gefunden habe ich diese Passage aber noch nicht!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
-
Wake-on-LAN von Willy B. aus S., 12.10.2015, 23:16 Uhr
Oder der Hersteller definiert den Standby-Zustand einer Stereoanlage als Uhr mit Zeitschaltuhr (=> Wecker), vermeidet so den Begriff "Standby" und nennt ihn "Clock-Modus". Und weil er in diesem Zustand dann auch noch ermöglicht, das Gerät per Handy einzuschalten, verbraucht es im Standby über 20... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben