Bald wieder eine neue Widerrufsbelehrung? Bundesregierung bringt Gesetzesentwurf über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge ein
Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH im Jahr 2009 (Urteil vom 03.09.2009, Rechtssache C 489/07, der Fall „Messner“) sieht sich die Bundesregierung veranlasst das bestehende Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Verbrauchers, insbesondere die Rechtsfolgen zum Wertersatz anzupassen. In seiner Entscheidung urteilte der EuGH, dass die bestehende deutsche Regelung zum Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen, nach der ein Unternehmer von einem Verbraucher für die Nutzug der im Fernabsatz verkauften Waren bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen kann, gegen Gemeinschaftsrecht verstößt.
Ich hätte gern...
Beitrag von Martina Neff
17.12.2010, 19:34 Uhr
...eine riesengroße Schneekugel - da alle Politiker rein und kräftig durchschütteln! Vielleicht hilfts!
Einen Kommentar abzugeben ist ja schön und gut - hilft aber leider nichts.
Wie kann man nur unsere Regierung dazu bringen mal Ihr Hirn einzuschalten und sich mit der Praxis vertraut zu machen.
Als Verkäufer erlebt man Sachen - also wenn mir das jemand erzählen würde, ich würde es nicht glauben.
Machen kann man nix - also Augen zu und durch, oder aufhören mit dem Online-Verkauf.
Ich bin ganz sicher: BESSERN WIRD SICH NICHTS!
Es wird auch nichts verständlicher oder einfacher - IM GEGENTEIL!
Und die Erfahrung zeigt, dass die Texte - egal ob Produktbeschreibung, AGB, Widerrufsbelehrung, Versandinformationen, Batterieverordnung - eh keiner liest.
Den einzigen, denen dieser ganze Änderungsquatsch nutzt, dass sind die professionellen Abmahner, die sich jetzt bestimmt wieder ins Fäustchen lachen...
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Von wegen Gleichstellung.... von Der Gründer, 21.12.2010, 11:36 Uhr
Und wieder einmal sind die Onlinehändler die Dummen. Inzwischen ist aus der eigentlich gutgemeinten Regelung des Widerrufsrechts ein Volkssport für Schnorrer geworden. Es wird bestellt und benutzt und dann kurz vor Ablauf der Frist widerrufen. Rücksendekosten trägt ja auch der Verkäufer. Wie... » Weiterlesen
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vebraucherfreundlicher widerruf = eine neue form der volksverdummung von Doris, 18.12.2010, 08:30 Uhr
verbraucherfreundlich sehe ich anders! suchen wir mal die folgen - welche wären: 1. einige schwarze schafe (kunden) werden schamlos ausnutzen, was ihnen gesetzlich gestattet wurde 2. die rückläufer nicht mehr veräußerbarer ware werden mehr 3. die kosten für verwaltung, steuerberatung,... » Weiterlesen
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wie weit geht das noch.... von ein davon "betroffener" mündiger Verkäufer !, 17.12.2010, 15:47 Uhr
zwischenzeitlich ist ja bekannt daß diese Regierung wirklichkeitsfremd arbeitet und uns alle ins Unglück stürzt, wie lange soll das so weitergehn ??? Wir versenden im Monat ca. 500 Pakete mit einem Wert von ca. 50 bis 100 €, ca. 8% der Pakete kommen im Monat zurück, gefällt nicht, passt nicht,... » Weiterlesen
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am besten wäre von Otto Bößnek, 16.12.2010, 17:23 Uhr
Bei uns können Sie leider keinen Widerruf geltend machen. Kaufen Sie bitte nur, wenn Sie damit einverstanden sind. (Klick) Ich finde eine eindeutige Aussage, die vorallem jeder versteht und nicht wie dieser Chinesische Text, der alle paar Monate verändert wird. Zudem sich diesen nur... » Weiterlesen
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Änderung des Widerrufsrechts von Gerald Arendes, 16.12.2010, 14:08 Uhr
wir handeln mit Reizstromgeräten und Zubehör. Hier muß der Anwender Elektroden am Körper ankleben, Inkontinenzsonden werden z.B. eingeführt, Reizstromhandschuhe angezogen us.. Nach neuem Recht darf dann der Käufer alles ausprobieren, sozusagen an den intimsten Stellen und kann dann alles... » Weiterlesen
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Und wenn der Kunde das Teil "kaputtprüft" von Ersatzteil-Mann, 16.12.2010, 13:25 Uhr
Wir handeln mit gebrauchten elektronischen Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge. Alle Teile sind funktionsgeprüft. Nehmen wir mal an, der Kunde baut das Teil ein, hat einen Kurzschluss im System und beschädigt es bei der Prüfung. Was passiert dann?
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Ohne Worte! von Der, der nur noch den Kopf schüttelt., 16.12.2010, 09:43 Uhr
Ohne Worte!
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