Leserkommentar zum Artikel

iPod vs. eiPOTT: Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Eierbecher

Seit Anfang 2009 ist der Eierbecher eiPOTT des Aschaffenburger Designers Michael Neubauer/qed-Design bei koziol im Sortiment. Nachdem es Apple Inc. nicht gelungen war, die Herstellung und den Vertrieb des Produktes generell zu verbieten, hat der Konzern es nun im dritten Anlauf geschafft, eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Namens eiPOTT für den Eierbecher zu erwirken. (Hanseatisches Oberlandesgericht, Aktenzeichen: 5 W 84/10).

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eiPOTT vs. IPod

Beitrag von M. Hugo
26.08.2010, 08:03 Uhr

Ach, da hätte ich der Firma Apple aber mehr Witz und Größe zugetraut! Finde nämlich auch, dass ein Eierbecher mit dem Namen "eiPOTT" schon fast aufgrund des Wortspiels gekauft werden MUSS! Sehr gelungen! Schade, dass sich der Apfel nicht zur Wehr setzen kann....

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Apple vs Apfel von IT-Recht Kanzlei, 27.08.2010, 10:42 Uhr

    Schade, aber im Markenrecht nicht selten - erst kürzlich haben wir einen anderen Fall vorgestellt, bei dem ein Kostümverleiher in seinem Werbeslogan den Namen einer Band "missbraucht" hatte. Das Grundproblem ist immer das gleiche: Einer hat mit viel Mühe (und Geld) eine Marke zum Erfolg... » Weiterlesen

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