Kommentar verfassen: iPod vs. eiPOTT: Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Eierbecher
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
iPod vs. eiPOTT: Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Eierbecher
vom 23.08.2010, 18:44 Uhr
Top IT-Rechtsthemen
- E-Mail Archivierung
- Elektrogesetz
- IT-Arbeitsrecht
- Jugendschutz / Persönlichkeitsrecht
- Lizenzrecht / IT-Security
- Prozessuales
Schade, aber im Markenrecht nicht selten - erst kürzlich haben wir einen anderen Fall vorgestellt, bei dem ein Kostümverleiher in seinem Werbeslogan den Namen einer Band "missbraucht" hatte.
Das...
Weiterlesen
Ach, da hätte ich der Firma Apple aber mehr Witz und Größe zugetraut! Finde nämlich auch, dass ein Eierbecher mit dem Namen "eiPOTT" schon fast aufgrund des Wortspiels gekauft werden MUSS! Sehr...
Weiterlesen
2 Kommentare