Leserkommentar zum Artikel

Übermittlung von Patientendaten an Hausarztverbände zu Abrechnungszwecken derzeit rechtswidrig?

Das Thema wird unter Datenschützern schon seit längerem diskutiert: dürfen Hausärzte Patienten-Daten an die jeweiligen Hausarztverbände übermitteln, damit diese (unter Zuhilfenahme weiterer Dienstleister) die Abrechnungen über erbrachte Arztleistungen erstellen? Die Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein macht nun als erste Behörde Nägel mit Köpfen und sagt: “Nein, nicht in dieser Form”.

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Patientendaten

Beitrag von Mathias Jung
09.08.2010, 08:49 Uhr

Bei dem derzeitigen Arbeitspensum eines Arztes frage ich mich, wie er auch noch vollständig in die Abrechnung miteingebunden werden soll? Und wieso soll er am Abrechnungsprozess beteiligt sein, wenn er im Zweifel davon gar keine Ahnung hat? Der Bäcker ist auch nicht dazu verpflichtet erst das Mehl selbst zu mahlen, bevor er es verarbeitet... Die Anforderung des Datenschutzes in aller Ehren, aber hier wird der Bock zum Gärtner gemacht!

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