Leserkommentar zum Artikel

Händlerpflichten nach neuem EU-Verpackungsrecht

2026 tritt in der EU ein neues Verpackungsrecht in Kraft. Doch welche Regelungen werden konkret für Händler getroffen? Wir klären auf.

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Die Grenze ist der Horizont

Beitrag von CF
15.05.2025, 06:13 Uhr

Leider sind damit wieder die kleinen Händler einen Schritt weiter aus dem EU-weiten Handel ausgeschlossen, denn wie Herr Wagels schon schreibt, versenden wir auch nur wenige Pakete in andere Länder. Zudem endet es ja nicht mit den Kosten für die ganzen Bevollmächtigten - es kommen noch je Land die Kosten für den Beitritt zu einem Abfallsammelsystem dazu, die meistens auch einen gewissen Grundbeitrag verlangen. Es sieht so aus, dass wir künftig den EU-Handel einstellen und nur noch in Deutschland und in Drittländer Liefern. Ist schon irgendwie traurig, wenn dass das Ergebnis der "Stärkung des EU-Innenhandels-Konzepts" der EU ist.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 5 Kommentare vollständig anzeigen

  • Offene Grenzen von Karl Hebel, 04.06.2025, 21:12 Uhr

    Was ist jetzt mit den "Offenen Grenzen"?

  • Verpackungshersteller oder nicht? von Ramier, 20.05.2025, 16:01 Uhr

    Wir versenden unsere Produkte in Versandverpackungen welche von uns aus Wellpappe zugeschnitten und verklebt wird. Gilt jetzt der Hersteller (aus Deutschland) der Rohpappe (Wellpappe auf Rolle) oder wir Zuschnitt der Wellpappe im Sinne der Verpackungsverordnung als Verpackungshersteller?

  • Hierzu eine Petition: Klein- und Kleinstunternehmen nicht aus dem EU-Binnenmarkt verdrängen! von Clemens Mark, 19.05.2025, 12:35 Uhr

    https://chng.it/mN4zH8XrxC

  • S von Stefan, 15.05.2025, 10:46 Uhr

    Ja, Herr Wagels, die EU läuft Amok. Ich als Österreicher muss das aber für Deutschland schon seit Jahren zahlen. Beispielrechnung per Jahr: Admin Gebühren ca. 400 €, Recycling Gebühren ca. 50 € Man kann sich ausrechnen, wer die große Kohle hier macht. Zum Glück sperre ich am Ende des Jahres zu.

  • Dr. von Rolf Wagels, 14.05.2025, 13:11 Uhr

    Das kann alles nicht wahr sein. Ich verschicke 300 Pakete im Jahr, weltweit, also ca. 40% EU. Dafür soll ich jetzt in jedem Land einen Bevollmächtigten haben? Das können die nicht ernst meinen? Gibt es vielleicht Grenzen, also ab einem bestimmtem Umsatz oder Paketvolumen?

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