Leserkommentar zum Artikel
Kein PayPal-Käuferschutz bei Missbrauch
Laut AG Berlin-Wedding kann ein Verbraucher die Rückgabepflicht beim Widerruf nicht durch den PayPal-Käuferschutz umgehen.
kurios
Beitrag von FW
01.04.2025, 14:33 Uhr
In den letzten Jahren kommen solche Fälle leider immer öfters vor.
Bei Transaktionen über PayPal, oder auch bei Ebay, denkt sich so mancher Verbraucher, dass diese Unternehmen "Recht sprechen" und in solchen Fällen, wie oben erwähnt, die Ware in Ihren Eigentum übergeht und Sie nicht mehr verpflichtet sind, ein Zahlung leisten zu müssen, weder einen Rückversand zu tätigen.
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