Abmahnung Gregory Neeb: Gewerblichkeit des Angebots
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung des Herrn Gregory Neeb vor, vertreten durch die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf unzureichender Angaben zur Gewerblichkeit des Angebots und mehr. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung des Herrn Gregory Neeb unserem Beitrag.
Privatverkäufer?
Beitrag von SB
14.03.2025, 14:45 Uhr
Derzeit sind auf eBay viele private Verkäufer aktiv, die eine große Anzahl an Transaktionen – teils 500 oder mehr Verkäufe – tätigen. Ich empfehle Gewerbetreibenden, in solchen Fällen aufmerksam zu sein und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Grundsätzlich halte ich Abmahnungen in solchen Fällen nicht für die erste und beste Lösung. Vielmehr sollte der betroffene Verkäufer zunächst auf die rechtlichen Anforderungen hingewiesen werden. Falls er tatsächlich unwissend gehandelt hat, sollte ihm die Möglichkeit gegeben werden, entsprechend zu reagieren. Falls jedoch trotz dieser Hinweise keine Anpassung erfolgt, ist eine Abmahnung eine nachvollziehbare Konsequenz. Schließlich steht es jedem frei, sich gewerblich anzumelden und seine Tätigkeit auf legale Weise fortzuführen.
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