Künstlername bzw. Pseudonym im Impressum ausreichend?
Seit jeher treten manche Personen nach außen hin nur unter einem Pseudonym bzw. Künstlernamen auf. Geht es um eigene Internetauftritte, gelten jedoch strenge gesetzliche Anforderungen an die notwendige Anbieterkennzeichnung. Warum sich ein Pseudonym bzw. Künstlername nicht mit Impressumsvorgaben verträgt, lesen Sie in unserem aktuellen Beitrag.
Impressum-Service
Beitrag von Ein Musiker
22.02.2024, 11:47 Uhr
Ich habe in meinem Umfeld gute Erfahrungen mit einem Impressum-Service gemacht. Dabei wird teilweise sogar angeboten, dass auch Post weitergeleitet wird, die an ein Pseudonym adressiert ist.
Da die v.a. deutsche Rechtsprechung hier die Interessen von Website-Benutzern höher stellt als die von den genannten Personengruppen, gibt es hier nur die Grauzone und das Ausweichen auf solche Dienstleistungen.
Dass dadurch Fake News, betrügerische Inhalte usw. auf Websites verhindert oder die Verantwortlichen eher zur Rechenschaft gezogen würden erfolgt jedenfalls nicht.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Künstler und .de-Domain von Martin, 12.01.2022, 23:12 Uhr
Wie kann man eigentlich als Künstler in Deutschland halbwegs "anonym" bleiben? z.B. einer Musiker, welcher nicht irgendwelche Groupies vor der Tür oder Einbrecher im Studio haben will? Und kein Management fürs Impressum nutzen kann bzw. irgendeinen dubiosen "Adress-Service"? "Muss" auf jeder... » Weiterlesen
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