Leserkommentar zum Artikel

Abmahnradar: Irreführung: Himalaya-Salz / Marke: Spinning

Werbung war und ist bei Abmahnern sehr beliebt: Diese Woche ging es unter anderem um das Schlagwort "bekömmlich" oder um fehlende Warnhinweise bei der Bewerbung von Biozid-Produkten. Ebenso häufig werden derzeit fehlende oder falsche Grundpreise abgemahnt.

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Abmahnungen haben ihren Preis - letztlich für Verbraucher

Beitrag von Joachim
28.04.2023, 14:58 Uhr

Für Unternehmer stellen Abmahnungen ein oft unkalkulierbares Risiko dar, das letztlich auf den Produktpreis abgewälzt wird. Schließlich fallen Abmahnkosten nicht einfach unter den Tisch, sondern werden bei der Preiskalkulation berücksichtigt. Als Verbraucher zahle ich dann den vollen Produktpreis inkl. dem kalkulierten Abmahnrisiko.

Ziehen sich dann auch noch Anbieter frustriert vom Markt zurück, weil sie das ständige Abmahnrisiko nicht mehr tragen können, so haben die verbliebenen Anbieter die Möglichkeit, die Preise noch weiter zu erhöhen. Je weniger Anbieter am Markt, desto höher die Preise - eine alte ökonomische Weisheit.

Summa summarum zahle ich als Verbraucher den Preis für Abmahnungen. Dabei spielt es gar keine Rolle, ob die Abmahnung rechtsmissbräuchlich war oder nicht. Denn Abmahnungen stellen einen Kostenfaktor dar so wie Material, Gas, Wasser, Strom, Miete, Personal auch. Und da Abmahnkosten schwer kalkulierbar sind, kommt quasi noch ein Versicherungszuschlag obendrauf. Ich kann mir gut vorstellen, dass Abmahnungen die Preise in einigen Branchen deutlich nach oben treiben.

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