Leserkommentar zum Artikel

Was ist bei Verwendung eines Mindestbestellwerts rechtlich zu beachten?

In unserem aktuellen Leitfaden informieren wir Sie über die rechtlichen Anforderungen bei der Implementierung eines Mindestbestellwerts.

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Mindestbestellwert vs. AGB

Beitrag von Stefan
20.04.2023, 06:34 Uhr

Wenn ich einen Rabattflyer erstelle und den Rabatt an einen Mindestbestellwert knüpfe, muss ich das dann auch in den AGBs hinterlegen? Hier haben wir beim Thema Gutschein aktuell noch folgendes stehen: Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Mindestbestellwert + Einlösung Gutschein von S. Opgenhoff, 09.03.2021, 08:03 Uhr

    Hallo, mich würde interessieren, wenn es einen Mindestbestellwert gibt, um einen kostenlose Lieferung zu bekommen, der Kunde einen Artikel in den Warenkorb legt, der diesen Anspruch erfüllt, dann aber einen Gutschein einlöst und somit unter diesen Mindestbestellwert fällt, ob es dann okay ist, wenn... » Weiterlesen

  • Mindermengenzuschlag und Widerruf von B. Schulter, 10.09.2019, 10:07 Uhr

    Wie ist es aber gesetzlich geregelt, wenn der Kunde einen Artikel, auf den er einen Mindestbestellwert-Zuschlag geleistet hat, im Rahmen des Widerrufsrechtes zurück gibt? Muss dann dieser Zuschlag auch wieder erstattet werden? Das geht aus dem Artikel leider nicht hervor.

  • Gebühr für Mindermenge von Rene Hofmann, 23.08.2019, 07:20 Uhr

    Hallo! Interessant wäre in dem Zusammenhang auch noch die Variante eines Mindermengenzuschlages. Ich denke, dazu gibt es schon Abhandlungen, die man hier erwähnen und verlinken könnte, beispielsweise 4 EUR Mindermengenzuschlag wenn der Mindestbestellwert nicht erreicht wird. LG

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