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Leserkommentar zum Artikel

Irreführend: Wenn der Hersteller mit Rabatt gegenüber selbst ausgesprochener UVP wirbt

Preisgegenüberstellungen im Rahmen von Preisherabsetzungen triggern den Kaufanreiz in besonderer Weise und sind deswegen sehr beliebt bei Verkäufern. Doch bei der Preiswerbung sind besondere Transparenzanforderungen zu beachten und jede Irreführung muss vermieden werden, andernfalls droht Ärger. Das hat nun auch ein Hersteller zu spüren bekommen, der mit einem Rabatt gegenüber seiner eigenen UVP geworben hatte.

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Herr

Beitrag von Lange
08.02.2023, 12:00 Uhr

D.h. ein Hersteller kann aber durchaus zu einem niedrigeren Preis als seine eigene UVP direkt an Endkunden verkaufen, wenn es darauf verzichtet diese gültige UVP aktiv zu bewerben / benennen und dem nun niedrigeren Preis gegenüberzustellen.

Bsp: Der Hersteller veröffentlicht gegenüber seinen Händler ein UVP i.H.v. 299,- inkl. MwSt.

Der Hersteller verkauft selbst im eigenen Shop den Artikel OHNE Kennzeichnung als UVP für 299,- Euro

Im Zeitverkauf nutzt er am Black-Friday die Gelegenheit, den Artikel für 249,- Euro anzubieten und nennt als Streichpreis den vorherigen Preis von 299,- und verzichtet wiederum auf die Kennzeichnung des alten Preises als "UVP".

Kann das Urteil so interpretiert werden? Man sieht nämlich aktuell einige Kommentare, die das Urteil so auslegen, als ob der Hersteller nie die gegenüber Händlern genannte UVP im eigenen Direktgeschäft unterschreiten dürfte.

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