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Leserkommentar zum Artikel

Textilien korrekt kennzeichnen/etikettieren: Faserzusammensetzung, Hersteller- und Pflegekennzeichnung

Die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei beschäftigen sich nicht (!) mit der Online-Kennzeichnung von Textilerzeugnissen im Fernabsatz - etwa beim Verkauf über das Internet. Es geht vielmehr darum, auf welche Art und Weise die Etikettierung oder Kennzeichnung direkt am Produkt zu erfolgen hat. Wann etwa sind Angaben zur Faserzusammensetzung leicht lesbar, sichtbar und vor allem fest angebracht? Welche Besonderheiten sind bei der Herstellerkennzeichnung zu beachten? Was gilt hinsichtlich der Pflegekennzeichnung? Die IT-Recht Kanzlei klärt gerne auf.

» Artikel lesen


BA

Beitrag von S. Herbertz
01.09.2022, 18:15 Uhr

Vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Eine vereinfachte Form der Pflegesymbole wurde also offenbar als Bildmarke durch GINETEX geschützt. Eine Marke dient doch aber der Unterscheidbarkeit der Waren verschiedener Unternehmen und als Herkunftshinweis. Es erschließt sich mir daher nicht inwiefern gegen das Markenrecht von GINETEX verstoßen werden soll, wenn an einem Textil Hinweise zur Pflege in Form von Piktogrammen gegeben werden? Diese werden weder als Herkunftshinweis auf GINETEX verwendet, noch vom Kunden mit Waren von diesem Unternehmen assoziier, sondern lediglich als dekoratives, beschreibendes Element wahrgenommen? Die Ansprüche an das Urheberrecht oder ein eingetragenes Design dürften die Symbole ebenfalls kaum erfüllen? Ich würde mich sehr über Rückmeldung freuen!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Dipl.-Designer von Anna Diermeier, 27.04.2020, 09:17 Uhr

    Vielen Dank für die nützlichen Hinweise. Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für gebrauchte Textilien, die per Upcycling wieder in Umlauf gebracht werden? Bei einem Set von 4 Servietten, muss das Etikett auf alle 4 Teile angebracht werden? Mit freundlichen Grüßen, Anna Diermeier 

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