Leserkommentar zum Artikel

Kostentragung bei Warenschäden durch unsachgemäße Rückverpackung + Muster

Wenn ein Verbraucher einen Fernabsatzvertrag widerruft, muss er die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Bei zerbrechlichen Waren kommt es dabei häufig zu Beschädigungen, weil die Verpackung unzureichend ist. Kann der Händler derartige Verpackungsschäden vom Verbraucher ersetzt verlangen? Wir geben Antwort und stellen ein hilfreiches Muster bereit.

» Artikel lesen


Herr

Beitrag von Adem Kazkondu
30.08.2022, 11:01 Uhr

1. Gilt das nur für Widerrufe oder auch, wenn es zur Reparatur zu mir gesendet wird? 2. Wenn der Kunde sagt, er hätte keine Verpackung mehr, muss ich Ihm dann Verpackung senden auf meine Kosten?

Bei uns kommt es oft vor, dass Kunden behaupten die Ware sei defekt, damit ich die Rücksendekosten trage. Die Ware wird auch einfach in einen übergroßen Karton geschmissen. Kommt unvollständig und zerkratzt bei mir an. Wenn ich den Kunden anschreibe, dass der beschriebene Defekt nicht vorhanden ist, schreiben die "Egal ich will es nicht mehr haben. Senden Sie mein Geld zurück".

Lg

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Bademode verschmutzt von Andre, 30.08.2022, 08:48 Uhr

    Wir stellen Unterwäsche und Bademode her. Leider gehen viele Kunden nicht sorgsam mit der Ware um. Beinahe jede 3. Retoure zeigt Deo-Spuren von der Anprobe, die man nicht einfach wegbürsten kann. Macht man Kunden darauf aufmerksam kommen immer die gleichen Ausreden: "Ich war das nicht" - "ich... » Weiterlesen

  • GF von Dirk Carolus, 18.02.2021, 14:26 Uhr

    Wir sind nun seit über 7 Jahren im Versandhandel. Haben eine Skulptur aus Blei im Originalkarton + passender Dämmung an den Verbraucher gesendet. Die Farbe gefiel dem Verbrauchen nicht (ist aber ja auch unerheblich für den Widerruf). Kunde sendet zurück ohne jegliche Dämmung. Skulptur zerbrochen.... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei