Leserkommentar zum Artikel

Sachmängel - Teil 2 der Serie zum Gewährleistungsrecht

Teil 2 unserer neuen Serie zur Gewährleistung beschäftigt sich mit dem Thema „Sachmangel“. Die Mangelhaftigkeit der Kaufsache stellt den Ausgangspunkt für jede Gewährleistungshaftung dar. Ob eine Kaufsache im konkreten Fall im Sinne des Gewährleistungsrecht als mangelhaft gelten kann, ist jedoch im Einzelfall oft gar nicht so leicht zu beurteilen. Informieren Sie sich in unserem aktuellen Beitrag, wann man von der Mangelhaftigkeit einer Kaufsache sprechen kann, auf welchen Zeitpunkt es hierbei ankommt und wer das Vorliegen des Mangels zu beweisen hat.

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Recht auf Beweise als Verkäufer?

Beitrag von Peter Keller
29.08.2022, 18:47 Uhr

Hallo, wenn ich als Onlinehändler meinem Kunden ein Produkt verkaufe und dieser es nach Erhalt als mangelhaft oder entgegen der Beschreibung reklamiert, mir nach Aufforderung jedoch keine Beweise (Fotos) liefert, habe ich dann als Verkäufer Anrecht die Rücknahme zu verweigern? Und wie verhält es sich, wenn nach Rücknahme der Ware durch einen von mir als Verkäufer beauftragten Gutachter festgestellt wird, dass die Ware durch falsche Handhabung (vom Kunden) beschädigt oder zerstört wurde. Habe ich dann das Recht dem Kunden die Versandkosten der Retoure, den Gutachter und die Rücksendekosten an den Kunden - sowie ggf. eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen? In welcher Höhe dürfte eine Aufwandsentschädigung (überhaupt) geltend gemacht werden und würde diese als "Schadensersatzanspruch" zählen?

Vielen Dank im Voraus!

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