Leserkommentar zum Artikel

VerpackG: Pflicht zur Lizenzierung von gebrauchtem Verpackungsmaterial?

Online-Händler verwenden häufig gebrauchte Verpackungen, z. B. nach Widerruf oder Retouren. Es stellt sich jedoch die Frage, ob dies ohne weitere Voraussetzungen zulässig ist oder ob die Pflichten des VerpackG auch für gebrauchte Verpackungen gelten.

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ich schließ mich dem an

Beitrag von Britta
10.05.2022, 23:32 Uhr

Das ist der Gipfel der Unverschämtheiten - seit ca 12 Jahren mache ich Upcycling -ich lebe davon! Ich mache Handyhüllen aus verpackungen! ich verwende wieder, mach meine Körperpflege selbst, trage meinen Mug aus Kaffeegrund und Melasse unterwegs mit mir und kompostiere Kaffeegrund. Und koche noch selbst. -Mein Handy läuft über Solarenergie. Eigendlich war es doch mal anders gedacht: weniger verbrauchen - mehr wiederverwenden. Und weg mit diesem Einmalgedöns. dessen kann mann sich jetzt wieder mal "freikaufen"... Meine Töchter trennen Müll, halten ihre KInder dazu an und wir basteln oft die tollsten Dinge daraus.- Wenn sie sich nicht vernünftig recyceln lassen. ... . Und jetzt das. Der verbraucher ist wieder genatzt. denn die erstmalig in Umlauf gebracht Verkäufer werden das ja auf den VK draufschlagen. Ich werde künftig nur noch mit gebrauchten Amazon primeverpackungen versenden - die sind bestimmt registriert. zur sicherheit kan ich die 10 Päckchen, die ich versende ja noch fotografieren...

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Verpackungslizensierung von Katrin Zöllner, 17.01.2020, 14:38 Uhr

    Also ich muss mich wirklich einmal auskotzen über dieses unsägliche Gesetz. Ich finde, dass das staatliche Abzocke ist. Wozu bezahle ich meine monatliche Lohnsteuer und über die Betriebskosten meiner Wohnung auch die Müllentsorgung?! So viele alle Millionen Bürger überall auf der Welt, damit sollte... » Weiterlesen

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