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Leserkommentar zum Artikel

Das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist da: Diese Änderungen sind zu beachten!

Mit dem neuen Jugendschutzgesetz sollen zeitgemäße Antworten auf die drängenden Herausforderungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes gegeben werden. Insbesondere das Aufbrechen des etablierten Systems der Alterskennzeichnung stieß hierbei allerdings auf viel Gegenwehr. Doch die Änderungen sind jetzt beschlossen – das neue JuSchG gilt seit dem 01.05.2021. Höchste Zeit also, sich mit den Neuerungen vertraut zu machen. Was die Änderung für Online-Händler bedeuten und wo evtl. Anpassungsbedarf besteht, erfahren Sie in unserem neuen Beitrag.

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Lehrer (pens.)

Beitrag von Stamer, Wolfgang
19.03.2022, 17:59 Uhr

Hallo,

...auch ohne den Wust der Bestimmungen studiert zu haben, mache ich in der Praxis die beschämende und völlig unverständliche Erfahrung bei der Zustellung von online georderten Artikeln, vorwiegend DVDs.

a) Artikel, die mit '18' gekennzeichnet sind, sollen natürlich mit Recht nicht Minderjährigen ausgehändigt werden. Warum aber ein offensichtlich Erwachsener dieselbe nicht ohne Personalprüfung entgegennehmen kann, erschließt sich mir nicht; im Supermarkt muß ich beim Kauf von Alkoholika als 75-jähriger auch keine zusätzliche 'Ausweisprüfung' vornehmen lassen.

b) DVDs aus dem Ausland, bei denen keine Kennzeichnung der Altersbegrenzung vermerkt ist, werden zuweilen 'von vornherein' als '18' eingestuft; d.h. z.B. daß mir die Micky-Mouse DVD aus den USA nur gegen Altersprüfung mittels Ausweis zugestellt wird.

D.h. ich empfinde es als eine unzumutbare Schikane, wenn der berechtigte Schutz der Jugendlichen einhergeht mit der 'peinlichen Befragung' von erwachsenen Empfängern, zumal wie in meinem Fall ich des öfteren nicht zu Hause bin (Klinik) und - wie inzwischen mehrfach geschehen - die Sendung dann irgendwo abgeholt werden soll, wohin ich aufgrund meiner Behinderung gar nicht hingelangen kann.

Warum kann nicht ein beliebiger "Erwachsener" die Sendung annehmen, auch ohne daß ich ständig 'Vollmachten' erteilen muß ?

c) Was geschieht bei 'Verweigerung' der Ausweisvorlage? Wer trägt die Folgekosten ?

Vielleicht bekomme ich praktikable Hinweise, diese unguten Situationen - auch für den Zusteller - zu vermeiden oder zu umgehen.

Ich danke für Ihre Mühe

Freundliche Grüße

Wolfgang Stamer

friedell38@web.de

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