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Leserkommentar zum Artikel

FAQ zur Werbung mit Bio-Begriffen und Siegeln im Handel ab dem 01.01.2022

In Europa existieren für die Erzeugung und den Vertrieb eines Großteils biologischer Produkte strengen unionsrechtlichen Vorgaben, die zum 01.01.2022 mit der EU-Verordnung 2018/848 in weiten Teilen reformiert werden. Um missbräuchlichen Ausbeutungen der Anziehungskraft und Qualitätszusicherung von Bio-Schlagwörtern und -Logos vorzubeugen und eine Garantie für die Authentizität dieser Indikatoren zu schaffen, gelten in der Werbung für Bio-Erzeugnisse nach neuem Öko-Recht ebenfalls strenge Regularien und besondere Voraussetzungen. In den nachfolgenden FAQ hat die IT-Recht Kanzlei alle maßgeblichen Grundsätze und Gebote zusammengetragen, die es bei der Werbung für Bio-Produkte ab dem 01.01.2022 zu beachten gilt.

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Werbung in Google Ads

Beitrag von Sebastian B
11.12.2021, 15:31 Uhr

Herzlichen Dank für den sehr übersichtlichen und vor allem ausführlichen Artikel.

Ich sehe es richtig, dass man als Onlinehändler entsprechend spätestens ab dem 1.1.22 bei Werbeanzeigen für Bioprodukte im Internet - bspw. Google Ads und Google Shopping - die Öko-Kontrollnummer IMMER mit angeben muss, wenn ich produktbezogen werbe (wie das bei Shopping naturgemäß der Fall ist) - und zwar je Produkt produktbezogen? Google Ads bspw. bietet hierfür natürlich kein Feld, d.h. es ginge nur über einen Umweg, indem es bspw. in den Produkttitel mit hinzugefügt werden würde - auch auf die Gefahr hin, dass Google diesen bspw. in einer Vorschau abschneidet / verkürzt darstellt. Soweit vermutlich korrekt? Das stellt Händler bei Nutzung dieser Werbeformen ja doch vor größere Herausforderungen. Und wie wäre bspw bei einer Anzeige zu verfahren, die ein Teilsortiment eines bewirbt, wo alles Bio ist - also z.B. " große Auswahl Bio-Fruchtaufstriche" - das ist nicht explizit auf ein Produkt bezogen, also kann hier auf die Nennung der Kontrollstelle verzichtet werden (da es ja mehrere wären, je Hersteller unterschiedlich)?

Schließlich noch eine Frage zur Darstellung innerhalb eines Onlineshops oder eines Marktplatzes - muss hier die Kontrollnummer sofort sichtbar sein auf der Produktseite, oder reicht es, wenn diese in den Eigenschaften genannt wird? Ich denke z.B. an Kategorien, durch die man sich durch die enthaltenen Produkte durchscrollt. Zutaten etc. sieht man ja auch erst, wenn man den Artikel öffnet, nicht bereits in einer Übersichtsseite, die verschiedene Produkte einer Kategorie anzeigt.

Zum Thema Werbung mit Bio-Sortiment: Wie ist denn die Lage, wenn das Sortiment nicht zu 100% aus Bio-Artikeln besteht, man dies aber auch nicht so bewirbt, sondern allgemeiner ("große Auswahl an Bio-Artikeln", "großes Bio-Sortiment", "viele Bio-Artikel")? Ist das unproblematisch oder in dem Zuge auch zu unterlassen?

Vielen Dank!

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