Werbung mit Bio-Begriffen und -Siegeln: Was ist zu beachten?
Die Werbung mit Bio-Schlagworten obliegt strengen gesetzlichen Anforderungen. Welche Regeln sind einzuhalten und wie gelingt die rechtssichere Umsetzung?
Werbung in Google Ads
Beitrag von Sebastian B
11.12.2021, 15:31 Uhr
Herzlichen Dank für den sehr übersichtlichen und vor allem ausführlichen Artikel.
Ich sehe es richtig, dass man als Onlinehändler entsprechend spätestens ab dem 1.1.22 bei Werbeanzeigen für Bioprodukte im Internet - bspw. Google Ads und Google Shopping - die Öko-Kontrollnummer IMMER mit angeben muss, wenn ich produktbezogen werbe (wie das bei Shopping naturgemäß der Fall ist) - und zwar je Produkt produktbezogen? Google Ads bspw. bietet hierfür natürlich kein Feld, d.h. es ginge nur über einen Umweg, indem es bspw. in den Produkttitel mit hinzugefügt werden würde - auch auf die Gefahr hin, dass Google diesen bspw. in einer Vorschau abschneidet / verkürzt darstellt. Soweit vermutlich korrekt? Das stellt Händler bei Nutzung dieser Werbeformen ja doch vor größere Herausforderungen. Und wie wäre bspw bei einer Anzeige zu verfahren, die ein Teilsortiment eines bewirbt, wo alles Bio ist - also z.B. " große Auswahl Bio-Fruchtaufstriche" - das ist nicht explizit auf ein Produkt bezogen, also kann hier auf die Nennung der Kontrollstelle verzichtet werden (da es ja mehrere wären, je Hersteller unterschiedlich)?
Schließlich noch eine Frage zur Darstellung innerhalb eines Onlineshops oder eines Marktplatzes - muss hier die Kontrollnummer sofort sichtbar sein auf der Produktseite, oder reicht es, wenn diese in den Eigenschaften genannt wird? Ich denke z.B. an Kategorien, durch die man sich durch die enthaltenen Produkte durchscrollt. Zutaten etc. sieht man ja auch erst, wenn man den Artikel öffnet, nicht bereits in einer Übersichtsseite, die verschiedene Produkte einer Kategorie anzeigt.
Zum Thema Werbung mit Bio-Sortiment: Wie ist denn die Lage, wenn das Sortiment nicht zu 100% aus Bio-Artikeln besteht, man dies aber auch nicht so bewirbt, sondern allgemeiner ("große Auswahl an Bio-Artikeln", "großes Bio-Sortiment", "viele Bio-Artikel")? Ist das unproblematisch oder in dem Zuge auch zu unterlassen?
Vielen Dank!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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2.) Richtiger Anführungsort: jeweilige Produktdetailseite von Martin Holzmüller, 05.01.2022, 15:40 Uhr
Offen bleibt hier wo und wie das mit Google-Shopping funktionieren soll ?
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