Auf dem Abmahnradar: Werbung mit UVP / Fehlende Verlinkung OS-Plattform / Garantiewerbung / Unklare Lieferfristen / Fehlerhaftes Impressum/ Versicherter Versand / Marken: Rolling Stones, Playboy
Wiederum scheint der IDO die Abmahnlücke, die durch die neue gesetzliche Regelung entstanden ist, gut zu füllen - jedenfalls erreichten uns diese Woche wieder zahlreiche Abmahnungen dieses Wettbewerbsvereins. Dabei ging es um die üblichen Themen: Fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform, fehlende Grundpreise, fehlerhaftes Impressum, versicherter Versand etc. Ebenfalls wurde die Werbung mit einer UVP und mit einer Garantie abgemahnt. Im Markenrecht ging es um die Marke der Rolling Stones und um Playboy.
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Beitrag von Stefan Ruß
03.02.2021, 19:09 Uhr
Hallo Herr Barth, vielen Dank für den interessanten Beitrag! Sie erklären das auch so, dass es ein Laie verstehen kann! Danke!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Werbung mit (ggf. nicht existierender) UVP von Waldemar Krieger, 12.03.2021, 12:49 Uhr
Hallo Herr Barth, wie geht man eigentlich bei den Berchtigungsanfragen, wenn diese nicht stimmen. Reicht da ein einfacher Widerspruch mit der aktuellen Preisliste bzw. aktuellen Rechnung? Vielen Dank im Voraus
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