Leserkommentar zum Artikel
Irreführende Werbung mit „Test“ bei algorithmusbasiertem Produktvergleich
Verbraucher erwarten von Warentests objektive und neutrale Bewertungen. Ob auch algorithmusbasierte Produktvergleiche als „Test“ beworben werden dürfen, hat das OLG Köln entschieden.
Vergleich.org
Beitrag von Kunde
11.01.2021, 19:49 Uhr
Interessant wäre ja, was bedeutet das für Vergleichportale wie Vergleich.org
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben