Leserkommentar zum Artikel

Irreführende Werbung mit „Test“ bei algorithmusbasiertem Produktvergleich

Verbraucher erwarten von Warentests objektive und neutrale Bewertungen. Ob auch algorithmusbasierte Produktvergleiche als „Test“ beworben werden dürfen, hat das OLG Köln entschieden.

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Vergleich.org

Beitrag von Kunde
11.01.2021, 19:49 Uhr

Interessant wäre ja, was bedeutet das für Vergleichportale wie Vergleich.org

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