Leserkommentar zum Artikel

Schleichwerbung?: durch Hinweis auf eigene Produkte auf unternehmenseigenen Websites / Social-Media Seiten

Wenn die Onlineausgabe eines Nachrichtenmagazins in ihrem redaktionellen Teil über ein Produkt eines Unternehmens berichtet, so geht der Leser von einer unabhängigen und objektiv-neutralen Berichterstattung aus. Erhält das Presseorgan allerdings Geld von dem Unternehmen, so liegt in der Regel sog. Schleichwerbung und damit ein Verstoß gegen § 5a Nr. 6 UWG vor. Anders sieht es hingegen aus, wenn ein Unternehmen auf eigenen Unternehmenswebsites und/oder eigenen Social Media-Seiten (Facebook, Instagram etc.) Berichte über das Unternehmen oder etwa Produktwerbung schaltet. Darin ist kein Rechtsverstoß zu sehen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die dahinter stehende rechtliche Problematik.

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Erkennbare Blogs des Unternehmens

Beitrag von Hermann Grambow
12.12.2020, 11:01 Uhr

Welche Kriterien bestimmen den Charakter eines als "solche(s) erkennbare(n) Blogs des Unternehmens."? Reicht eine Subdomain wie blog.unternehmensname.de, aber der Rest des Blogs ist in einem anderen CI gehalten, Logo, Farben, Schriftart unterschiedlich zum z. B. Shop oder Unternehmensauftritt?

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