Leserkommentar zum Artikel

Bushido: Wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt

In einer aktuellen, nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 23.03.2010, Az.: 310 O 155/08 und 308 O 175/08) wurde der Musiker Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt als „Bushido“, wegen Verletzung von Urheberrechten zur Zahlung von Schadensersatz und Vernichtung verurteilt.

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Geschieht im ganz Recht

Beitrag von Dr. Jones
25.03.2010, 11:15 Uhr

Wer mit Steinen wirft sollte nicht im Glashaus sitzen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • zu: Wer anderen eine Grube gräbt von Marco Gaglio, 06.04.2010, 16:57 Uhr

    Ich finde es ein wenig unqualifiziert pauschal auf "Rapper" zu verweisen, zumal Bushido in Rapkreisen selbst sehr viel Hohn für das Urteil erhalten halt. Man sollte Rapper nicht pauschal als dumm abstempeln, zumal viele Texte ebensovieler Rapper sehr viel Tiefgang bieten. Man sollte sich nur offen... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von Unbekannt, 01.04.2010, 12:11 Uhr

    ... Halt ein echter Gangster:-) ...

  • Wer anderen eine Grube gräbt... von Carla, 25.03.2010, 07:28 Uhr

    Das ist ja mal lustig! Der Herr Bushido, seines Zeichens "Erfinder" des Bushido-Abmahn-Modells, erfährt nun einmal wie es ist auf der anderen Seite zu stehen. Ganz zu schweigen vom Anstandsgefühl, das man haben sollte, wenn man anderen (häufig auch berechtigt)auf die Finger klopft und im stillen... » Weiterlesen

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