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Bushido: Wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt

24.03.2010, 12:34 Uhr | Lesezeit: 1 min
Bushido: Wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt

In einer aktuellen, nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 23.03.2010, Az.:310 O 155/08 und 308 O 175/08) wurde der Musiker Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt als „Bushido“, wegen Verletzung von Urheberrechten zur Zahlung von Schadensersatz und Vernichtung verurteilt.

Dies hat insbesondere zur Folge, dass der Musiker insgesamt 13 Musikwerke, die auf verschiedenen Cd´s veröffentlicht wurden, nicht mehr zum Verkauf anbieten darf bzw.die bereits im Handel befindlichen Werke zurückrufen und vernichten muss. Der Musiker hat sich bei den betroffenen Werken ohne Zustimmung urheberechtlich geschützter Tonfolgen bedient. Dies stelle nach Ansicht des Gerichts eine Urheberrechtsverletzung dar.

Sobald das schriftliche Urteil hier vorliegt, kann eingeschätzt werden, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die zahlreichen vergangenen und zukünftigen Abmahnungen des Musikers haben könnte.

Fortsetzung folgt.....

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4 Kommentare

M
Marco Gaglio 06.04.2010, 16:57 Uhr
zu: Wer anderen eine Grube gräbt
Ich finde es ein wenig unqualifiziert pauschal auf "Rapper" zu verweisen, zumal Bushido in Rapkreisen selbst sehr viel Hohn für das Urteil erhalten halt. Man sollte Rapper nicht pauschal als dumm abstempeln, zumal viele Texte ebensovieler Rapper sehr viel Tiefgang bieten. Man sollte sich nur offen auf gewisse Dinge einlassen und nicht zu pauschalen Urteilen neigen.
Hinsichtlich des Hohnes der HiphopCommunity verweise ich auf die entsprechende News auf www.hiphop.de und die Reaktionen darauf...
http://www.hiphop.de/magazin/news/detail/2010/03/24/bushido-urheberklagen-ohne-wirkung/
U
Unbekannt 01.04.2010, 12:11 Uhr
Ohne Titel
... Halt ein echter Gangster:-) ...
D
Dr. Jones 25.03.2010, 11:15 Uhr
Geschieht im ganz Recht
Wer mit Steinen wirft sollte nicht im Glashaus sitzen.
C
Carla 25.03.2010, 07:28 Uhr
Wer anderen eine Grube gräbt...
Das ist ja mal lustig! Der Herr Bushido, seines Zeichens "Erfinder" des Bushido-Abmahn-Modells, erfährt nun einmal wie es ist auf der anderen Seite zu stehen. Ganz zu schweigen vom Anstandsgefühl, das man haben sollte, wenn man anderen (häufig auch berechtigt)auf die Finger klopft und im stillen Kämmerlein selbst lange Finger macht! Sorry, aber das kann wirklich nur einem Rapper passieren!!:-)

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