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Leserkommentar zum Artikel

Achtung Abmahnfalle! Amazon ändert Grundpreisanzeige und gefährdet damit Online-Händler

Online-Händler haben uns berichtet, dass Amazon die Grundpreisanzeige geändert hat. Während zuvor noch eine Grundpreisangabe korrekterweise pro 100 ml bzw. 100 g möglich war, zeigt Amazon nun einen Grundpreis bezogen auf 1ml/ 1g an. Durch die Änderung der Grundpreisanzeige geraten unzählige Angebote von Amazon-Händlern in den Verdacht der Wettbewerbswidrigkeit. Was Amazon-Händler jetzt unternehmen sollten, teilen wir in unserem Beitrag mit.

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In Supermärkten gang und gäbe

Beitrag von Marieluise Ritter
01.12.2020, 12:35 Uhr

Bei Safran und Vanille, die teurer sind als Silber, kann man ja noch akzeptieren, dass Grammpreise angegeben werden, weil es Tradition hat und ein Kilopreis von über 1000 EUR auch nicht die üblichen Kaufmengen träfe, denn es wird ja üblicherweise in Gramm-Mengen gekauft. Anders bei Gemüse und Obst. Das unterschiedliche Abstellen auf die augenfreundliche Grundpreisangabe herrscht doch in allen Supermärkten . Bei REWE z.B., wo etwa 20 verschiedene Tomatensorten angeboten werden, steht z.B. pro kg: 3,98, daneben: pro kg 4,99, daneben: pro 100g nur(!) 1,19 EUR, pro 100g nur 1,99 EUR, dann wieder pro kg: 4,49. Man muss unaufhörlich rechnen. Abgesehen davon sind manche Kiloangaben auch noch eindeutig falsch ausgerechnet. Die Maßgabe beim Verbraucherschutzgesetz ist ja eigentlich, dass der Online-Kunde gegenüber dem Einkauf im Einzelhandel nicht schlechter gestellt sein soll. Tatsächlich ist er beim Onlinehandel meistens besser dran, weil tausend Augen wachen und Abmahngeier lauern. Ich habe eine Sanktion verbraucherunfreundlicher Praktiken in einem Einzelhandelsgeschäft nur einmal erlebt: nachdem ich dem Gewerbeaufsichtsamt gemeldet hatte, dass in unserem Supermarkt das Haltbarkeitsdatum bei Erreichen der Haltbarkeitsgrenze überklebt wurde. Müsste ein Onlinehändler, der wegen uneinheitlicher Angabe von Grundpreisen juristische Probleme bekommt, nicht einfach nur nachweisen können, dass diese Praxis im Einzelhandel gang und gäbe ist?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Etwas wirrwar von Tony Algeier, 28.11.2020, 22:08 Uhr

    Guten Tag. D.h., wenn ich z.b. Zahnpasta anbiete, also als Händler, das ich die Mengenangabe auf 1 ml pro Kosten zur Verfügung stellen muss? Scheint mir für den Endkunden zu kompliziert zu sein. Ja selbst schon für mich. Wie kommt man auf solche Ideen?

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