Leserkommentar zum Artikel
Au Backe! Kein Schadensersatz bei kaputtem Zahn dank Kirschkern in Kirschtörtchen
Einen durchaus amüsanten Fall – zumindest für den unbeteiligten Beobachter – hat der BGH entschieden: Der Kunde einer Bäckerei hatte einen sogenannten „Kirschtaler“ gegessen, dabei auf einen eingebackenen Kirschkern gebissen und sich dabei einen Teil eines Eckzahnes abgebrochen.
Herr
Beitrag von Manuel Bichler
26.09.2020, 18:46 Uhr
Guten Tag,
glauben Sie, es wäre das gleiche Urteil zu erwarten, wenn sich der scharfe, abgebrochene Splitter eines Kerns in dem Gebäck befunden hätte? Das wäre ja zumindest etwas weniger erwartbar von Seiten des Verbrauchers. Besten Dank
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