Unterschiedliche Auffassungen über das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers in Deutschland
Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Sachen Leistungsbestimmungsrecht haben auf Beschafferseite schon Jubel ausgelöst. Wird doch an mancher Stelle bereits angenommen, die Grundsätze des Vergaberechts ließen sich durch die Bestimmung der Leistung elegant umgehen. Dies trifft nur teilweise zu. Vor eine dem Vergaberecht entsprechende Leistungsbestimmung haben die Gerichte nämlich einige Hürden aufgebaut. Diese Hürden wenden die einzelnen Oberlandesgerichte zu allem Überfluss nicht einheitlich an.
Vertrieb
Beitrag von Lang
13.08.2020, 16:28 Uhr
ist es den rechtens wenn der Hersteller vor Ort bei den öffentlichen Ausschreibenden ist diesen sozusagen nötigt einen Zusatz in seiner Leistungsbeschreibung hinzufügen läßt " wenn der Bieter nicht über den deutschen Distributionsweg die Ware bezieht wird keine Garantie vom Hersteller gewährt". Ist es nicht deutsches Handelsrecht wo der Bieter seine Ware bezieht. Selbstverständlich EU Ware. Das wäre mal ein interessantes Thema für uns und viele Andere.
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