Oberlandesgericht: Kippt "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg nimmt in drei Verfahren einen Fotografen und zwei Fotoagenturen auf Unterlassung der gewerblichen Verbreitung von Ablichtungen der ihr von den Ländern Berlin und Brandenburg zu Eigentum und zu Verwaltungszwecken übertragenen Parkanlagen und Schlösser in Anspruch. Außerdem begehrt sie deswegen Schadensersatz. Der Streit betrifft Fotos und Filme, die in und von den Parkanlagen der Stiftung aus gefertigt worden sind, dagegen nicht Innenaufnahmen in den Gebäuden.
Richtig so ...
Beitrag von Unbekannt
12.03.2010, 05:41 Uhr
währe ja auch noch schöner wenn man mit so einer hirnrissigen Idee durchkäme
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Erst mit unserem Soli saniert... von Empört, 02.03.2010, 17:41 Uhr
... und dann nochmal absahnen wollen. Reichlich dreist.
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Ohne Titel von Unbekannt, 24.02.2010, 12:55 Uhr
Wäre auch noch schöner, wenn das Fotografieren hier verboten wäre! Scheint so, dass die Schlossherren im Mittelalter stehen geblieben sind. Manche wollen auch aus allem Geld machen. Tja, wenn der "Laden" nicht läuft, ist wohl jedes Mittel recht. Kann man nur den Kopfschütteln!
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