EuGH: EU-US Privacy-Shield entspricht nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig - die sog. Standardvertragsklauseln sind gültig
Ein Paukenschlag aus Luxemburg! Der EuGH hat mit Urteil vom 16.07.2020 das EU-US-Datenschutzschild (Privacy-Shield) für ungültig erklärt! Datentransfers in die USA, welche auf Basis dieses Privacy-Shields erfolgen sollen, sind damit unzulässig. Hingegen erklärte der EuGH den Beschluss 2010/87 der Kommission über die sog. Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländer (also auch in die USA) für gültig. In unserem Beitrag kommentieren wir die Entscheidung des EuGH zunächst und teilen mit, welche Konsequenzen aus dieser Entscheidung zu ziehen sind. Anschließend geben wir die Pressemitteilung des EuGH zum Thema wieder.
Komplizierter geht immer
Beitrag von Christian Radny
17.07.2020, 20:44 Uhr
Die EU schafft sich eindeutig selbst ab. Bald geht gar nichts mehr. Kein UPS Versand. Keine Kreditkartenzahlung. Kein Paypal. Im Umkehrschluß: Keine Steuereinnahmen. Keine EU Beiträge. Das Ende vom Lied: Alle kaufen bei Amazon, und Amazon zahlt in der EU fast keine Steuern.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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- von Ulrich, 31.10.2020, 14:05 Uhr
Was bedeutet Ihre erste Handlungsempfehlung konkret? Ist die Auswahl von Mailchimp in der Konfiguration des Datenschutzes und der damit einhergehende Passus in der Datenschutzerklärung von it-recht ausreichend oder muss man noch zusätzliche Informationen an den Kunden bereitstellen, die nicht nur... » Weiterlesen
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