„Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ wird „Universalschlichtungsstelle“
Verbraucher und Shop-Betreiber können ihre Streitigkeiten über die Plattform der Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) ausfechten. Nun werden Händler, die zur Streitbeilegung verpflichtet sind oder sich dazu (freiwillig) verpflichtet haben, gesetzlich erneut in die Pflicht genommen.
Marketing
Beitrag von Büsing
20.01.2020, 11:55 Uhr
Betrifft die Änderung zur allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle auch die Informationen zur Online-Streitbeilegung? Also den Passus -> Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Oder sind das zwei unterschiedliche Schlichtungsstellen? Danke!
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Bezeichnung der Online-Streitschlichtungsplattform ist nicht betroffen von IT-Recht Kanzlei, 20.01.2020, 12:11 Uhr
Guten Tag, die Änderungen betreffen ausschließlich die Neubezeichnung der allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle (Zentrum für Schlichtung e.V. in Kehl). Die Bezeichnung der Online-Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission ist nicht betroffen und hat sich nicht geändert.
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Änderung im Impressum erforderlich? von Carsten Rosebrock, 29.12.2019, 18:38 Uhr
Wenn ich unser Impressum im Mandantenportal konfiguriere entsteht zur Zeit dieser Text (bei Ablehnung der Streitschlichtung): ----- Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer... » Weiterlesen
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Wie wäre diese Formulierung? von Leserin, 19.12.2019, 21:34 Uhr
"Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren gem. VSBG vor irgendeiner Schlichtungsstelle, wie auch immer deren genaue Bezeichnung (z. B. Verbraucherschlichtungsstelle, allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, zentrale Auffangschlichtungsstelle, zuständige... » Weiterlesen
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