Wird der Entwurf der ePrivacy-Verordnung nach dem EUGH-Urteil zum Einsatz von Cookies überflüssig?
Der Entwurf einer Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation (ePrivacy-Verordnung) soll die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hinsichtlich elektronischer Kommunikationsdaten ergänzen und präzisieren. Die Verordnung soll u.a. regeln, ob beim Einsatz von Cookies die vorherige Einwilligung des Nutzers einer Website vorliegen muss (sog. Opt-In Regelung). Bisher war umstritten, ob der Einsatz von technisch nicht notwendigen Cookies nach deutschem Recht erlaubt ist, solange der Nutzer dem nicht nachträglich widerspricht (Opt-Out). Nun hat der EUGH entschieden, dass der Nutzer in die Verwendung von technisch nicht notwendigen Cookies zuvor einwilligen muss. Wird mit diesem Urteil der Entwurf der ePrivacy-Verordnung überflüssig?
EuGH-Urteil jetzt Pflicht oder nicht?
Beitrag von mbkad
11.11.2019, 18:22 Uhr
Wir sind uns gerade nicht sicher, ob das EuGH-Urteil jetzt direkte Anwendung zu finden hat im deutschen Bereich. Teilweise lesen wir, dass der BGH sich dazu erst noch äußern muss. Müssen wir JETZT unsere Kunden informieren oder müssen wir auf ein weiteres Urteil aus Deutschland bzw. auf den BGH warten?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Cookie-Consent-Tool? von Hannes, 11.11.2019, 20:59 Uhr
Wann können wir mit dem angekündigten Cookie-Consent-Tool rechnen?
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