Leserkommentar zum Artikel

Abmahnradar: Verpackungsgesetz: Keine Registrierung / Bilderklau / Marke: clea

Bei den AGB-Abmahungen geht es meist um die gleichen Klauseln - diesmal: Die Rechtswahlklausel oder eine unzulässige Regelung zur Angebotsannahme. Auch die Garantiewerbung kommt nicht aus den Schlagzeilen.

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Unterlassungserklärung nach GmbH löschung

Beitrag von Lena D.
19.10.2019, 16:59 Uhr

Leider fehlt mir ein Punkt... (nicht unbedingt in diesem Artikel aber allgemein in dieser Richtung) Überall im Internet wird auf die Abmahnungen und auf die Unterlassungserklärung eingegangen. Oft zu lessen ist, das eine abgegebene Unterlassungserklärung an einem "klebt". So weit so gut. Was passiert jedoch mit dieser Erklärung z.B. wen die Abmahnende GmbH sich auflöst/aufgelöst hat (Handelsregister Status: gelöscht). Kann der Geschäftsführer ein neues Gewerbe eröffnen und die Erklärungen vom alten Unternehmen übernehmen? Egal wie man es dreht und wendet auf der Suche im Internet, es werden nur Artikel angezeigt, wie es für den Abgemahnten lebenslang mit dieser Erklärung weiter gehen kann ect.

Wäre das nicht mal einem Artikel wert?

Grüße aus dem Schwabenland

Lena

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